{"id":27,"date":"2026-03-10T12:55:06","date_gmt":"2026-03-10T12:55:06","guid":{"rendered":"https:\/\/vuno-immobilien.de\/?page_id=27"},"modified":"2026-03-10T20:31:40","modified_gmt":"2026-03-10T20:31:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vuno-immobilien.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"27\" class=\"elementor elementor-27\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7723605 e-flex e-con-boxed wpr-particle-no wpr-jarallax-no wpr-parallax-no wpr-sticky-section-no wpr-column-slider-no wpr-equal-height-no e-con e-parent\" data-id=\"7723605\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b576a4d elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"b576a4d\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b2ba351 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b2ba351\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fefcec2 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fefcec2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p class=\"sqsrte-large\" data-rte-preserve-empty=\"true\" data-pm-slice=\"1 1 []\"><strong>Vorbemerkung<\/strong><\/p>\n<p>VUNO Immobilien widmet sich der Erf\u00fcllung von Maklerauftr\u00e4gen mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessenten und der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tze und Gebr\u00e4uche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.<\/p>\n<p><b>\u00a7 1 Art der T\u00e4tigkeit<\/b><\/p>\n<p>Die T\u00e4tigkeit umfasst die Vermittlung oder den Nachweis von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Gesch\u00e4ftsverk\u00e4ufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf\/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma VUNO Immobilien erteilt wurden. Die Firma VUNO Immobilien ist bem\u00fcht, \u00fcber Vertragspartner oder Objekte m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben zu erhalten. F\u00fcr deren Richtig- und Vollst\u00e4ndigkeit kann jedoch keine Haftung \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<p><b>\u00a7 2 Maklervertrag<\/b><\/p>\n<p>Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten\/Offerten der Firma VUNO Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigent\u00fcmer\/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots\/der Offerte \u2013 per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise \u2013 treten diese AGB in Kraft.<\/p>\n<p><b>\u00a7 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)<\/b><\/p>\n<p>Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma VUNO Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma VUNO Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es gen\u00fcgt, wenn die T\u00e4tigkeit der Firma&nbsp;VUNO Immobilien zum Abschluss des Vertrages mit urs\u00e4chlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung verdient und f\u00e4llig. Sie ist bei VertragsabschluSS zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Geb\u00fchrenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot\/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Geb\u00fchrenrechnung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 AGB. Bei Gesch\u00e4ftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die \u00dcbernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche&nbsp; Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag\/Erwerb \u00fcber ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.<\/p>\n<p>Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gem\u00e4\u00df Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt \u00fcbertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.<\/p>\n<p>Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund aufl\u00f6sender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines R\u00fccktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgel\u00f6st oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gr\u00fcnde r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht oder nicht erf\u00fcllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.<\/p>\n<p><b>\u00a7 4 H\u00f6he der Courtage (Provision)<\/b><\/p>\n<p>Die Vermittlungs- und Nachweisgeb\u00fchr f\u00fcr den Kauf\/Erwerb von Haus- und Grundbesitz betr\u00e4gt f\u00fcr den K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer jeweils 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.<\/p>\n<p>Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von zwei Monatskaltmieten\/Nettomieten zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.<\/p>\n<p>Bei der Vermietung von Gewerbefl\u00e4chen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von drei Brutto-Monatsmieten (= Netto-Monatsmiete + Betriebs- und Heizkosten) zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.<\/p>\n<p>Bei Abschluss von Pachtvertr\u00e4gen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von drei Brutto-Monatsmieten (= Netto-Monatsmiete + Betriebs- und Heizkosten) zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.<\/p>\n<p>Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Aus\u00fcbung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.<\/p>\n<p>Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma&nbsp;VUNO Immobilien der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in H\u00f6he von 6,09% des gezahlten Versteigerungserl\u00f6ses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem k\u00e4uflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.<\/p>\n<p>Bei Bestellung und \u00dcbertragung eines Erbbaurechtes betr\u00e4gt die Courtage 3% vom Kaufpreis zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.<\/p>\n<p>Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuz\u00fcglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).<\/p>\n<p><b>\u00a7 5 Mehrwertsteuer<\/b><\/p>\n<p>Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuersatz.<\/p>\n<p><b>\u00a7 6 Nebenabreden<\/b><\/p>\n<p>Nebenabreden zu den Angeboten der Firma&nbsp;VUNO Immobilien bed\u00fcrfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p><b>\u00a7 7 Vertraulichkeit der Angebote<\/b><\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschlie\u00dflich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in H\u00f6he der Courtage gem\u00e4\u00df \u00a7 4 AGB an die Firma&nbsp;VUNO Immobilien zu zahlen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 8 Doppelt\u00e4tigkeit, Verweispflicht<\/b><\/p>\n<p>Die Firma&nbsp;VUNO Immobilien ist berechtigt, auch f\u00fcr den anderen Vertragspartner t\u00e4tig zu werden und hierf\u00fcr Geb\u00fchren zu berechnen. Eine durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4ftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverz\u00fcglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.<\/p>\n<p><b>\u00a7 9 Mitteilungspflicht<\/b><\/p>\n<p>Sobald ein Vertragsabschlu\u00df \u00fcber ein durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschlu\u00df.<\/p>\n<p><b>\u00a7 10 Verzug<\/b><\/p>\n<p>Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gem\u00e4\u00df \u00a71 Abs. 1 Diskontsatz\u00fcberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.<\/p>\n<p><b>\u00a7 11 Haftung<\/b><\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ist beschr\u00e4nkt auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><b>\u00a7 12 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/b><\/p>\n<p>Als Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Vollkaufleute ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Hamburg vereinbart.<\/p>\n<p class=\"sqsrte-large\" data-rte-preserve-empty=\"true\">Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne direkt an uns!<br>info@vuno-immobilien.de<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Vorbemerkung VUNO Immobilien widmet sich der Erf\u00fcllung von Maklerauftr\u00e4gen mit gr\u00f6\u00dftm\u00f6glicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessenten und der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufm\u00e4nnischen Grunds\u00e4tze und Gebr\u00e4uche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes. \u00a7 1 Art der T\u00e4tigkeit Die T\u00e4tigkeit umfasst die Vermittlung oder den Nachweis von Grundst\u00fccken, H\u00e4usern, Gesch\u00e4ftsverk\u00e4ufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf\/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma VUNO Immobilien erteilt wurden. Die Firma VUNO Immobilien ist bem\u00fcht, \u00fcber Vertragspartner oder Objekte m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angaben zu erhalten. F\u00fcr deren Richtig- und Vollst\u00e4ndigkeit kann jedoch keine Haftung \u00fcbernommen werden. \u00a7 2 Maklervertrag Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten\/Offerten der Firma VUNO Immobilien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigent\u00fcmer\/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots\/der Offerte \u2013 per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise \u2013 treten diese AGB in Kraft. \u00a7 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch) Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma VUNO Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma VUNO Immobilien bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es gen\u00fcgt, wenn die T\u00e4tigkeit der Firma&nbsp;VUNO Immobilien zum Abschluss des Vertrages mit urs\u00e4chlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung verdient und f\u00e4llig. Sie ist bei VertragsabschluSS zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Geb\u00fchrenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot\/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Geb\u00fchrenrechnung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 AGB. Bei Gesch\u00e4ftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die \u00dcbernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche&nbsp; Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag\/Erwerb \u00fcber ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gem\u00e4\u00df Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt \u00fcbertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund aufl\u00f6sender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines R\u00fccktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgel\u00f6st oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gr\u00fcnde r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht oder nicht erf\u00fcllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. \u00a7 4 H\u00f6he der Courtage (Provision) Die Vermittlungs- und Nachweisgeb\u00fchr f\u00fcr den Kauf\/Erwerb von Haus- und Grundbesitz betr\u00e4gt f\u00fcr den K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer jeweils 3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von zwei Monatskaltmieten\/Nettomieten zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Bei der Vermietung von Gewerbefl\u00e4chen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von drei Brutto-Monatsmieten (= Netto-Monatsmiete + Betriebs- und Heizkosten) zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Bei Abschluss von Pachtvertr\u00e4gen ist der Mieter verpflichtet eine Courtage in H\u00f6he von drei Brutto-Monatsmieten (= Netto-Monatsmiete + Betriebs- und Heizkosten) zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Aus\u00fcbung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma&nbsp;VUNO Immobilien der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in H\u00f6he von 6,09% des gezahlten Versteigerungserl\u00f6ses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem k\u00e4uflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde. Bei Bestellung und \u00dcbertragung eines Erbbaurechtes betr\u00e4gt die Courtage 3% vom Kaufpreis zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuz\u00fcglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). \u00a7 5 Mehrwertsteuer Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuersatz. \u00a7 6 Nebenabreden Nebenabreden zu den Angeboten der Firma&nbsp;VUNO Immobilien bed\u00fcrfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung. \u00a7 7 Vertraulichkeit der Angebote S\u00e4mtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschlie\u00dflich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in H\u00f6he der Courtage gem\u00e4\u00df \u00a7 4 AGB an die Firma&nbsp;VUNO Immobilien zu zahlen. \u00a7 8 Doppelt\u00e4tigkeit, Verweispflicht Die Firma&nbsp;VUNO Immobilien ist berechtigt, auch f\u00fcr den anderen Vertragspartner t\u00e4tig zu werden und hierf\u00fcr Geb\u00fchren zu berechnen. Eine durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4ftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverz\u00fcglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen. \u00a7 9 Mitteilungspflicht Sobald ein Vertragsabschlu\u00df \u00fcber ein durch die Firma&nbsp;VUNO Immobilien als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschlu\u00df. \u00a7 10 Verzug Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gem\u00e4\u00df \u00a71 Abs. 1 Diskontsatz\u00fcberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. \u00a7 11 Haftung Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den ist beschr\u00e4nkt auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. \u00a7 12 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand Als Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr Vollkaufleute ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Hamburg vereinbart. Haben Sie Fragen? 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